Unsere AGBs

1)

Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin ist Veranstalter bzw. Veranstalterin, die Band ausführende Künstler.

2)

Musikalischer Schwerpunkt der Band ist „Irish Folk and more“. Die Programmgestaltung erfolgt in direkter Absprache zwischen der Band und dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin.

3)

Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin versichert, dass dem Konzert keine behördlichen o. ä. Anordnungen entgegenstehen. Falls erforderlich, übernimmt er oder sie die anfallenden GEMA-Gebühren.

4)

Die Band stellt ihre Dienste grundsätzlich nicht für Organisationen oder Firmen zur Verfügung, die dafür bekannt sind, in einem Zusammenhang mit der Rüstungs- oder Atomindustrie zu stehen. Dasselbe gilt für bestimmte politische bzw. religiöse Parteien oder Vereinigungen. Erfolgt die Buchung der Band durch eine Konzertagentur, Künstler*innenvermittlung o.ä. im Auftrag eines Dritten bzw. einer Dritten, teilt der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin der Band spätestens bei Auftrittsbuchung mit, in wessen Namen und zu welchem Anlass das Konzert stattfinden soll und/oder ob am Ort der Veranstaltung Werbeaktionen geplant sind und wenn ja, zu welchem Zweck bzw. ob ein Sponsor bzw. eine Sponsorin auftritt und wenn ja, wer genau. Erfolgt ein entsprechender Hinweis hierzu nicht oder erst nach der verbindlichen Buchungsbestätigung, so hat die Band das Recht, eine bereits erteilte Auftrittszusage ggf. zu widerrufen. Die vereinbarte Gage ist dann trotzdem zu entrichten.

  

5)

Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin sorgt für eine abgegrenzte und ebene, Spielfläche bzw. Bühne von mindestens 4 m Breite und 3 m Tiefe mit normalem, störungsfreiem Stromanschluß. Diese Spielfläche darf sich nicht in einem Durchgangsbereich befinden (Stolpergefahr) oder vor einem Notausgang. Im Freien muss der Auftrittsplatz zusätzlich überdacht und auch zu den Seiten und nach hinten vor Wind, Sonne und Nässe geschützt und der Untergrund fest, waagerecht, trocken und rutschfest sein. Insbesondere Rasenflächen (z. B. beim privaten Gartenfest) müssen mit Bühnen- oder alternativen Elementen versehen sein (z. B. Europaletten, Zelt mit Holzboden) oder stabiler Baufolie ausgestattet werden.

6)

Die Band muss die Möglichkeit haben, mindestens 2 Stunden vor Spielbeginn mit dem Aufbau beginnen zu können, d.h. die Spielfläche/Bühne muss dafür komplett aufgebaut und frei sein, damit ein ungehinderter Zugang möglich ist. Um einen reibungslosen Ablauf für Technikaufbau und Soundcheck zu gewährleisten, kann währenddessen keine andere Darbietung stattfinden. Beim Aufbau/Soundcheck und für die Dauer des Konzerts und des Abbaus darf die Bühne nur noch von den Bandmitgliedern betreten werden.

7)

Sollte spontan und vor Ort zusätzlich zur gebuchten Spieldauer eine Verlängerung des Gastspiels erwünscht sein und stellt dies für die Band kein anderweitiges Terminproblem dar, so berechnet die Band dies mit € 100.- pro weiteren angefangenen 30 Minuten Spielzeit. Verzögert sich die vereinbarte Startzeit des Gastspiels und liegt das nicht in der Verantwortung der Band, so besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Spielzeit nach hinten über die vereinbarte Endzeit hinaus. Verlängerungen nach hinten erfolgen dann nach Absprache mit der Band auf o.g. Basis.

8)

Die vereinbarte Gage ist spätestens am Tag der Veranstaltung gegen Rechnungsvorlage in BAR direkt nachKonzertende zu entrichten. Anderes gilt nur, wenn es im Vorwege schriftlich vereinbart wurde. Bei umsatzsteuerpflichtigen Veranstaltungen wird zu der im Angebot genannten Gage zusätzlich die gesetzl. MWST berechnet.

9)

Eine bestätigte Auftrittsbuchung ist für alle Seiten verbindlich. Wird ein gebuchter Auftritt abgesagt, fällt ein Ausfallgeld in Höhe der vereinbarten Gage an. Ausnahmen gelten nur für Fälle höherer Gewalt, Unfällen/Pannen oder Erkrankung von Musikern, bei erheblicher Beeinträchtigung des ÖPNV bzw. Straßenverkehrs. In einem solchen Fall wird die Band von Ihrer Verpflichtung entbunden. Jeder Vertragspartner bzw. Vertragspartnerin trägt die ihm bzw. ihr entstandenen Aufwendungen dann selbst. Anderweitige Ausnahmen gelten nur nach schriftlicher Rücksprache mit der Band.

10)

Diese AGBs sind Bestandteil einer Auftrittsbuchung und für alle Seiten verbindlich; bei einer Buchung der Band gelten sie als akzeptiert.

www.irishfolkband.com

Aktualisierte Ausgabe, Hamburg, 2020